Eildienst:

Außerhalb der regulären Dienststunden des Gerichts (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr) gilt ab dem 01.10.2021 folgende Regelung:

Zur Erledigung unaufschiebbarer richterlicher Rechtshandlungen ist bei dem Amtsgericht Oberhausen ein zentraler Eil- und Bereitschaftsdienst für die Amtsgerichte Dinslaken, Wesel und Oberhausen (Verbundbezirk Nord) eingerichtet. Den richterlichen Eil- und Bereitschaftsdienst betreffende Anträge und Eingaben können ausschließlich bei dem Amtsgericht Oberhausen während der folgenden Sprechzeiten eingereicht werden:

Amtsgericht Oberhausen Friedensplatz 1 46045 Oberhausen Telefon: 02088 586 – 1

Sprechzeiten: Samstags,sonntags und an sonstigen dienstfreien Werktagen: 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr