Der richterliche Eil- und Bereitschaftsdienst für die Amtsgerichte Dinslaken, Wesel und Oberhausen wird zum 01.10.2021 beim Amtsgericht Oberhausen zentralisiert (Verbundbezirk Nord). Für die Erledigung aller unaufschiebbaren richterlichen Rechtshandlungen ist außerhalb der regulären Dienstzeiten der Gerichte nunmehr täglich im Zeitraum zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr ausschließlich das Amtsgericht Oberhausen zuständig, an welches alle Anträge und Eingaben zu richten sind, die den Eil- und Bereitschaftsdienst betreffen. Es besteht - insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger - in unaufschiebbaren Eilfällen die Möglichkeit sich während der Sprechzeiten (samstags, sonntags und an sonstigen dienstfreien Werktagen) in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr an das Gericht zu wenden.

Die telefonische Erreichbarkeit ist unter 0208 8586-1 sichergestellt. Die im Eil- und Bereitschaftsdienst zu bewältigenden Aufgaben sind vielfältig und zugleich von erheblicher Grundrechtsrelevanz. Es handelt sich zumeist um Not- und Gefahrensituationen in denen kurzfristig eine richterliche Entscheidung herbeigeführt werden muss. Nicht nur zur Gewährleistung einer hohen Effektivität, sondern zugleich im Hinblick auf den Inhalt und die Bedeutung der zu treffenden Entscheidungen ist eine Spezialisierung erforderlich. Durch die Zentralisierung und Spezialisierung wird die Neuregelung den hohen qualitativen Anforderungen und der Bedeutung des Eil- und Bereitschaftsdienstes für die Bürgerinnen und Bürger in besonderer Weise gerecht. Zugleich liegt sie auch im Interesse der Behörden und Einrichtungen mit denen die Gerichte zusammenarbeiten. Die Schaffung einheitlicher Standards und die Benennung einer geringeren Anzahl fester Ansprechpartner tragen zu einem reibungslosen und für alle Beteiligten verlässlichen Ablauf bei.