Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritte online zu erstellen.

Hierzu weist das Amtsgericht Dinslaken auf Folgendes hin:

Die Erklärung des Kirchenaustrittes kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.

Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder

  • bei dem Amtsgericht in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort

oder

  • bei einer Notarin / einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kirchenaustritt.