Diverse Internetportale bieten zwischenzeitlich die Möglichkeit an, Anträge auf Kirchenaustritte online zu erstellen.
Hierzu weist das Amtsgericht Dinslaken auf Folgendes hin:
Die Erklärung des Kirchenaustrittes kann nach dem Gesetz nicht online oder in einfacher Schriftform erfolgen.
Der Austritt bedarf vielmehr einer Erklärung entweder
- bei dem Amtsgericht in dessen Bezirk der Erklärende seinen ersten Wohnsitz hat, nach persönlicher Vorsprache dort
oder
- bei einer Notarin / einem Notar in öffentlich beglaubigter Form.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Kirchenaustritt.