Zeuginnen und Zeugen haben Anspruch auf Entschädigung für ihre Teilnahme an Gerichtsterminen. Entschädigt werden unter anderem Fahrtkosten, ein möglicher Verdienstausfall sowie Zeitaufwand. Die Höhe dieser Beträge richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG ) und wird durch die Anweisungsstelle berechnet.
Die Auszahlung erfolgt im Anschluss in der Regel in bar durch die Zahlstelle. Ist diese geschlossen, wird der Betrag überwiesen.
Die Anweisungsstelle ist auch für die Entschädigung der Sachverständigen, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zuständig.
Weiterführende Informationen
Die Anweisungsstelle des Amtsgerichts Dinslaken ist in Zimmer 204 in der zweiten Etage zu finden.
Öffnungszeiten: montags bis freitags 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr; dienstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr