Schild mit leuchtendem Männchen

 

Unsere Sprechzeiten sind wie folgt:

Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Öffnungszeiten der Rechtsantragstelle:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Abweichend davon gelten in nachfolgenden Fällen die allgemeinen Öffnungszeiten des Gerichts
(also montags und dienstags die Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und mittwochs bis freitags von 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr):

- für Rechtsuchende in Eilfällen;
- für Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe und deren Hilfspersonen und
- Angehörige einer Behörde oder öffentlich-rechtlichen Körperschaft.

Der Besuch laufender Verhandlungen ist auch über diese Zeiten hinaus möglich, bitte wenden Sie sich bei Fragen ggf. an das Personal in der Eingangskontrolle.

Hinweis in Nachlasssachen

Für Erklärungen, die Sie vor dem zuständigen Nachlassgericht in Dinslaken beurkunden lassen möchten (zum Beispiel Erbauschlagungen, Erbscheinsanträge und so weiter), werden Sie um vorherige telefonische Terminabsprache gebeten.

Die in Nachlasssachen zuständigen Rechtspflegerinnen erreichen Sie in der Regel wie folgt:

Frau Bihn (für die Buchstaben C bis F, K bis M, O, Q, bis R, St bis Z  )
montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Frau Weigner (für die Buchstaben G, H, S (ohne St), I, J)
montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Frau Böngler (für die Buchstaben A, B, N, P) montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr

- jeweils erreichbar über die Serviceeinheit der Nachlassabteilung (Telefon 02064 6008-103 oder -123).

Die oben genannte Urkundsgeschäfte können Sie auch bei einem Notar Ihrer Wahl erledigen lassen. Hinsichtlich der Fristen für Ausschlagungserklärungen wird auf § 1944 BGB hingewiesen.

Für alle übrigen Anfragen nutzen Sie bitte das Telefonverzeichnis.